Schweizer Bischofskonferenz ermöglicht Frauen den Dienst als Lektorinnen und Akolythen
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat ein neues Dekret erlassen, das die Bestimmungen für den Laiendienst in der katholischen Kirche aktualisiert. Damit können nun auch Frauen offiziell und auf Dauer zu den kirchlichen Ämtern des Lektorats und des Akolythats zugelassen werden. Diese Änderung folgt den päpstlichen Vorgaben von 2021.
Das Dekret wurde von SBK-Vorsitzendem Bischof Charles Morerod am 1. Juli 2026 erlassen und tritt nach der Veröffentlichung in der Schweizerischen Kirchenzeitung einen Monat später in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Bestimmungen vom 3. Juli 1985.
Zu den Aufgaben des Akolythats gehören die Austeilung der Kommunion, der Ministrantendienst, die Leitung liturgischer Gebete sowie die Aussetzung des Allerheiligsten. Die Ämter sind nicht mit einem Recht auf Unterhalt oder Vergütung durch die Kirche verbunden.
Voraussetzungen für die Ämter
Für die Übernahme der Ämter müssen Kandidatinnen und Kandidaten folgende Kriterien erfüllen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Taufe und Firmung.
- Teilnahme am kirchlichen Leben sowie Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.
- Persönliche und menschliche Reife, Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Konflikte im christlichen Sinne auszutragen.
- Eine gesund entwickelte Persönlichkeit ohne Suchterkrankungen, Abhängigkeiten oder krankhafte Wesenszüge.
- Ein Lebensstil, der nach den Grundlagen des Evangeliums und der Lehre der Kirche erfolgt und bei den Gläubigen anerkannt ist.
Die Diözesanbischöfe sind zuständig für die Ausarbeitung der spezifischen Bestimmungen bezüglich der Ausbildung, der Auswahlkriterien und des Dienstbereichs in ihren jeweiligen Diözesen.

